Europäische Kosmetik-Verordnungen

Die EU-Kosmetikverordnung hat viele komplexe Gesetze, die bestimmen, ob ein kosmetisches Produkt legal im Umlauf sein darf. Verschiedene komplizierte Schritte müssen vor dem Verkauf Ihrer Kosmetika in den europäischen Ländern durchlaufen werden und müssen auch die Parameter der Kosmetikrichtlinie der Europäischen Union erfüllen.

Europa Kosmetik-Regulierungsdienste

Bei Cosmereg können wir Sie dabei unterstützen, sicherzustellen, dass Ihr Produkt vollständig konform ist und in Europa auf den Markt gebracht werden kann.

EU-Kosmetikprodukt-Klassifikation

Die Entscheidung, ob ein bestimmtes Produkt in Europa als kosmetisches Mittel angesehen wird, wird von Fall zu Fall unter Berücksichtigung aller Eigenschaften des Produkts getroffen. Cosmereg kann bestimmen, ob ein Produkt in Europa ein Kosmetikum ist, und kann das Produkt in der Datenbank für die Sicherheit von Kosmetika nach seiner spezifischen Kategorie klassifizieren. Eine ordnungsgemäße Klassifizierung ist von entscheidender Bedeutung, um zu bestimmen, welche EU-Vorschriften für Ihr Produkt gelten, sie ist also der erste Schritt, der im Regulierungsprozess unternommen werden muss.

EU-Sicherheitsbewertungen für Kosmetika

Bevor das Produkt in der EU auf den Markt gebracht wird, muss für jedes kosmetische Produkt eine Sicherheitsbewertung nach den Parametern der Kosmetik-Kennzeichnungsvorschriften durchgeführt werden. Diese Bewertung wird zu dem Schluss kommen, ob das kosmetische Produkt sicher ist und der Verordnung entspricht. Sie liefert auch die Gründe für diese Schlussfolgerung, listet gegebenenfalls Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung auf und enthält die Referenzen der qualifizierten Person, die die Bewertung durchgeführt hat. Die Sicherheitsbewerter von Cosmereg sind qualifiziert, erfahren und sachkundig.

EU-Kosmetik-Kennzeichnung und -Ansprüche

Etiketten gelten als äußerst wichtig und unterliegen strengen Regeln und Anforderungen. Kosmetikprodukte können ohne vollständig konforme Etiketten nicht auf den Markt gebracht werden. Die Etiketten müssen gut lesbar sein und mehrere spezifische Informationen enthalten. Außerdem müssen die Etiketten ordnungsgemäß in die verschiedenen offiziellen Sprachen jedes Landes, in dem das Produkt verkauft werden soll, übersetzt werden. Cosmereg kann Ihnen helfen festzustellen, ob Ihre Produktetiketten alle erforderlichen Informationen enthalten und alle Anforderungen erfüllen.

Stabilitäts- und Kompatibilitätsprüfungen

Cosmereg kann sowohl Stabilitäts- als auch Kompatibilitätstests für Ihre Produkte durchführen. Stabilitäts- und Kompatibilitätstests bestimmen, ob ein Produkt unter den normalen Transport- und Handhabungsbedingungen und in verschiedenen Lagersituationen, einschließlich Sonnenlicht, hoher Temperaturen, Frost und mehr, alle erforderlichen Standards in Bezug auf Qualität, Funktionalität, Sicherheit und Ästhetik erfüllt. Der Stabilitätstest stellt die angemessene Haltbarkeitsdauer sowie die Fähigkeit der Verpackung fest, das Produkt aus seiner Umgebung herzustellen. Kompatibilitätstests zeigen die Verträglichkeit zwischen dem Produkt und seiner Verpackung.

Herausforderungstest

Gemäß ISO 29621 muss jeder Hersteller von Kosmetika sicherstellen, dass die Produkte der europäischen Kosmetikrichtlinie entsprechen, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufs frei von schädlichen Mikroorganismen sind und dass die Qualität und Sicherheit der Produkte nicht durch Mikroorganismen beeinträchtigt wird, die während der normalen Produktnutzung eingeführt werden. Der Herausforderungstest wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass diese Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllt sind, bevor ein Produkt auf dem Markt verkauft wird. Im Wesentlichen zeigt der Herausforderungstest, wie wirksam die Konservierungsstoffe in einem Produkt sind, indem Mikroorganismen eingebracht werden und geprüft wird, ob sie in dem kosmetischen Produkt wachsen. Der Herausforderungstest ist für die meisten Kosmetika erforderlich, aber nicht für alle. Er hängt von der Art des Behälters, den Inhaltsstoffen und anderen Faktoren ab. Cosmereg kann den Herausforderungstest absolvieren, der ein wichtiger Schritt im Qualifikationsprozess ist.

Verantwortliche Person

Damit ein kosmetisches Produkt in der EU verkauft werden kann, muss es den EU-Kosmetikbestimmungen entsprechen und es muss ihm eine verantwortliche Person zugeordnet sein. Diese Person muss die Übereinstimmung dieses Produkts mit der EU-Kosmetikverordnung sowohl vor als auch nach dem Inverkehrbringen des Produkts sicherstellen. Obwohl so gut wie jeder EU-Bürger berechtigt ist, eine Verantwortliche Person zu werden, gibt es ein paar gute Gründe, eine professionelle Verantwortliche Person zu wählen. Diese Rolle erfordert spezielle Fachkenntnisse, und die Verantwortliche Person muss vertraulich sein, in der Lage sein, den Überblick über sich ständig ändernde Gesetze zu behalten, in der Lage sein, Fragen von Behörden zu beantworten, wenn ein Problem auftritt, und sie ist für die Einhaltung aller Gesetze verantwortlich, denen das kosmetische Produkt unterliegt. Cosmereg stellt erfahrene und sachkundige Verantwortliche Personen zur Verfügung.

Produktinformationsdatei

Die Produktinformationsdatei (PIF) ist ein von der verantwortlichen Person geführtes Dossier, das alle erforderlichen Informationen über ein bestimmtes kosmetisches Mittel auflistet. Dieses Dossier muss sicher an einer einzigen Adresse aufbewahrt werden, muss für die Behörden im Falle einer Suche leicht zugänglich sein und muss ausführlich beschrieben werden. Eine Beschreibung des Produkts, alle Informationen über die Sicherheit des kosmetischen Produkts, Berichte und Bewertungen, eine Beschreibung der Herstellungsmethode, Tierversuchsdaten, Produktkennzeichnung und mehr sind ebenfalls erforderlich. Eine vollständige PIF ist erforderlich, bevor das Produkt auf den Markt gebracht werden kann.

CPNP Kosmetik-Benachrichtigung

Bevor Ihr Produkt auf den Markt gebracht wird, muss die verantwortliche Person als letzte Bedingung eine CPNP-Meldung (cosmetic product notification portal) für das Produkt einreichen. Diese CPNP ist eine Meldung und keine Registrierung, aber sie hat spezifische Regeln, die eingehalten werden müssen, damit Ihr Produkt in Umlauf gebracht werden darf. Wir bei Cosmereg wissen, wie man die richtigen Informationen richtig erfasst und eine CPNP einreicht, um sicherzustellen, dass Ihr Produkt dieser Verpflichtung nachgekommen ist.

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FAQ

Damit ein kosmetisches Produkt in der Europäischen Union verkauft werden kann, muss eine Produktinformationsdatei (PIF) erstellt werden. Ein PIF enthält Unterlagen über die Inhaltsstoffe, die Formulierung und die Verpackung eines Produkts sowie eine Beschreibung des Endprodukts und seiner Wirkungen.
CPSR steht für ‚Cosmetic Product Safety Report‘ (Sicherheitsbericht für Kosmetikprodukte). Dies ist eine Anforderung der EU-Kosmetikverordnung Kosmetikverordnung 1223/2009, wie in Artikel 1 festgelegt. Der CSPR besteht aus 2 Teilen – 1. Informationen zur Sicherheit von Kosmetikprodukten und 2. Die Bewertung der Sicherheit kosmetischer Mittel. Das CSPR ist ein wesentlicher Bestandteil der PIF.
CPNP steht für ‚Cosmetic Products Notification Portal‘. Hersteller von Kosmetikprodukten, die in der EU verkauft werden, sind gesetzlich verpflichtet, der Europäischen Kommission über dieses Portal Informationen über jedes Produkt zu übermitteln. Die zuständigen Behörden und Giftnotrufzentralen können über dieses CPNP elektronisch auf diese Informationen zugreifen.
In der EU muss jedes kosmetische Produkt von einer verantwortlichen Person (RP) garantiert werden. Eine RP ist entweder ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die in einem der EU-Länder registriert ist und als solche der EU-Gesetzgebung unterliegt. Die RP ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Produkt der EU-Kosmetikverordnung entspricht.

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